- Jederzeit über Ihr Geld verfügen1
- Monatliche Sparrate
- Keine feste Laufzeit
Kapitalsparkonto
Sicher und flexibel sparen
Nutzen Sie das Kapitalsparkonto, um sich Ihre Wünsche zu erfüllen. Es bietet Ihnen viel Flexibilität, weil Sie Zeitpunkt und Höhe Ihrer Einzahlungen und die Laufzeit selbst bestimmen. Auf Wunsch können Sie auch über Ihr Erspartes verfügen.1
Kapitalsparkonto im Überblick
Regelmäßig auf die klassische Art sparen
Das Kapitalsparkonto ist eine sichere Geldanlage ohne fest vereinbarte Laufzeit. Durch regelmäßige Einzahlungen ab einer monatlichen Sparrate von 50 Euro wächst Ihr Kapital kontinuierlich an. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, jederzeit weitere Beträge auf das Kapitalsparkonto einzuzahlen.
Nach Eröffnung des Kapitalsparkontos richten Sie für Ihre regelmäßigen Sparraten einen Dauerauftrag auf Ihr Kapitalsparkonto ein. Dabei bestimmen Sie die Höhe der monatlichen Sparraten (ab 50 Euro) selbst.
Ihre Vorteile:
- Geld sicher ansparen, keine Kursrisiken
- monatliche, gleichbleibende Sparrate (Mindestrate 50 Euro)
- Zinsen bereits ab dem ersten Euro
- nach Guthaben gestaffelter Zinssatz
- zusätzliche Einzahlungen jederzeit möglich
- keine feste Laufzeit
- bis zu 2.000 Euro monatlich abheben ohne zu kündigen
- für höhere Verfügungen drei Monate Kündigungsfris1
Konditionen
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagedauer Min. | 3 Monate |
Ratenrhythmus | monatlich zweimonatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich |
Teilverfügungsmöglichkeit | ja |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Konditionen
Zinsbindungsart | variabel |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Betrag ab | Zinssatz |
---|---|
0,00 EUR | 0,50 % p. a. |
2.500,00 EUR | 0,50 % p. a. |
5.000,00 EUR | 0,50 % p. a. |
15.000,00 EUR | 0,50 % p. a. |
50.000,00 EUR | 0,50 % p. a. |
Häufige Fragen zum Kapitalsparkonto
Sie können monatlich ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben.1
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Wangen eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Wangen eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
- Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.