Wesentliche Kriterien zur Spendenvergabe
- Spenden müssen in Baden-Württemberg eingesetzt werden
- Keine Finanzierung von Referenten, Honoraren oder Werbemittel-Druckkosten
- Keine Deckung von laufenden Verwaltungskosten
- Keine (Teil-)Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen oder Aufnahmegebühren
- Keine Spenden zur Deckung von laufenden Kosten für die Existenz
- Kein Sponsoring
Förderwürdig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens
- Aktivitäten zur Förderung der Jugendhilfe, des Kindergartenwesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports
- Maßnahmen zur Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind.
Spendenvergabe
Jährlich 25.000 Euro für die Menschen in unserer Region
In den vergangenen Jahren konnten jährlich Spenden in Höhe von insgesamt ca. 25.000 Euro vergeben werden.
Da jährlich nur ein begrenzter Spendenbetrag zur Verfügung steht, raten wir, die Unterstützung für Ihr Projekt frühzeitig zu beantragen. Spendenanträge für das laufende Jahr werden bis 31. Oktober angenommen.
Beantragung von Spenden / Antrag auf sonstige Unterstützung (Tombola-Artikel, Anzeigenwerbung, sonstige Werbeartikel…)
a) Anfrage bzw. Antrag über die Homepage / Online-Banking
Nachfolgend stehen Ihnen die Formulare „Spendenantrag“ und „Antrag zur Unterstützung“ als PDF zum Download zur Verfügung. Da jährlich nur ein begrenzter Spendenbetrag zur Verfügung steht, raten wir, die Unterstützung für Ihr Projekt frühzeitig zu beantragen.
Fertigen Sie das Formular mit Ihrer Anfrage vollständig aus und reichen Sie es anschließend bei uns ein – per Post, persönlich in einer unserer Geschäftsstellen oder per E-Mail.
Innerhalb des Online-Bankings können Sie Ihre Anfragen direkt an Ihre/n Berater/in richten.
b) Anfrage bzw. Antrag in den Geschäftsstellen
Bei Direktanfragen in unseren Geschäftsstellen erhalten Sie ebenfalls o.g. Anträge. Unsere Mitarbeiter/innen sind Ihnen gerne beim Ausfüllen behilflich.